Der
Brandschutztip
Achtung - Gefahren auf dem Eis
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Für
den sicheren Ausflug
empfielt der
Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg:
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Nehmen Sie örtliche
Warnhinweise ernst!
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Machen Sie Ihren Kindern
die Gefahren klar!
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Vermeiden Sie einsame
Ausflüge auf dem Eis –
bei einem Unfall kann es
sonst sein, dass niemand
Hilfe holen kann.
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Wenn das Eis knistert
und knackt, Risse
aufweist oder
schwallweise Wasser auf
die Oberfläche tritt:
nicht betreten.
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Vorsicht ist nicht nur
bei fließendem Gewässer,
verschneiter Oberfläche
und bewachsenem Ufer
geboten; auch an Ein-
und Ausflüssen kann die
Eisdicke plötzlich
abnehmen. Vor allem an
dunklen Stellen kann das
Eis zu dünn sein – hier
droht Einbruchgefahr!
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Halten Sie ausgewiesene
Zufahrten zu den
Eislaufflächen frei!
Falsch geparkte Autos
behindern die Zufahrt
von Rettungsfahrzeugen!
Verhalten im
Unglücksfall
Sollte es trotz aller
Sorgfalt zu einem Unfall
kommen, helfen nachfolgende
Tipps weiter.
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Werden Sie Zeuge eines
Eisunfalls, so fordern
Sie über Notruf 112
unverzüglich Hilfe an.
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Geben Sie dabei ihren
genauen Standort an.
Orientieren Sie sich an
markanten Orten, indem
Sie am
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gegenüberliegenden Ufer
einen markanten Punkt
über die Einbruchstelle
hinweg anpeilen. So
können Sie später
angeben, wo die Person
genau ins Eis
eingebrochen ist.
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Wer einbricht, sollte
versuchen, sich am Eis
festzuhalten oder darauf
zu ziehen. Wenn das Eis
weiter bricht, kann man
sich mit Fäusten oder
Ellenbogen einen Weg zum
Ufer frei schlagen.
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Helfer sollten sich
nicht selbst in Gefahr
bringen: Eigensicherung
beachten
(Leinen/Schwimmweste/Rettungsring),
nicht zu weit hinaus
wagen.
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Wer sich zum Helfen auf
die Eisfläche begibt,
sollte dafür eine
Unterlage (Leiter,
Bretter, Zaun,
Hockeyschläger)
verwenden, um das
Gewicht zu verteilen.
Die Hilfsmittel kann man
der eingebrochenen
Person zuschieben. Eine
quer über die
Einbruchstelle gelegte
Unterlage oder Äste
machen die Rettung
leichter. Hilfreich
können auch an Gewässern
aufgehängte
Rettungsringe sein.
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Gerettete in warme
Decken oder Jacken
hüllen, vorsichtig
erwärmen, nicht als
„Hausmittel“ mit Schnee
abreiben.
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Unterkühlten Personen
keinen Alkohol geben,
stattdessen möglichst
warmen Tee reichen.
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Lassen Sie anrückende
Hilfskräfte von Zeugen
einweisen, damit diese
möglichst rasch zu ihrem
Patienten gelangen und
helfen können.
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Vorsicht beim Umgang mit Leinöl zur Holzpflege
Landesbranddirektor Hermann Schröder: „Mit Leinöl
getränkte Stofflappen sind tickende
Brandbomben“
„Mit Leinöl getränkte
Lappen neigen zur Selbstentzündung und sind bei
unsachgemäßem Umgang oft Ursache für Brände. Wer seine
Hölzer in Haus und Garten mit Leinöl für den Sommer fit
macht, sollte die verwendeten Pinsel gut reinigen und
die zum Auftragen verwendeten Stofflappen sachgerecht
aufbewahren oder entsorgen.“ Das sagte
Landesbranddirektor Hermann Schröder am Dienstag, 17.
April 2007, in Stuttgart.
Mit den sommerlichen
Temperaturen beginne auch die Garten- und Terrassenzeit.
Viele Menschen würden ihre Gartenmöbel aus Hartholz oder
die Holzterrasse auf Hochglanz bringen und mit einem
geeigneten Leinöl als Witterungsschutz behandeln. Zum
Auftragen und zum Nachbehandeln würden meist
Textilstoffe verwendet, die dann mit dem Öl getränkt
sind und von denen eine erhebliche Brandgefahr ausgehe.
Leinöle würden Fettsäuren und ungesättigte chemische
Verbindungen enthalten, die mit Sauerstoff unter
Umständen exotherme Verbindungen eingehen. Die dabei
entstehende Wärme staue sich in den zusammengeknüllten
Stofflappen und könne diese letztlich entzünden.
„Wer seine verschmutzte
Lappen leichtsinnig in den Müll geworfen hat oder
zusammengeknüllt mit dem Leinöl und den behandelten
Hölzern bis zur Weiterarbeit am nächsten Tag lagert,
holt sich eine tickende Brandbombe ins Haus.“ sagte
Schröder. Die Warn- und Behandlungshinweise auf den
Behältern sollten deshalb genauestens befolgt werden.
„Wer mit Leinöl getränkte
Lappen bis zum nächsten Arbeitsgang aufbewahren will,
sollte diese in einem nichtbrennbaren, luftdicht
verschließbaren Behälter lagern und den möglichst im
Freien weitab von brennbaren Materialien und
Gebäudeteilen abstellen. Nicht mehr benötigte Lappen
sollten ausgebreitet an der Luft gut getrocknet und
anschließend in luftdicht verschlossenen Behältern der
Schadstoffsammlung zugeführt werden. Dann gibt es keine
unliebsamen und gefährlichen Überraschungen“, betonte
der Landesbranddirektor.Weitere Informationen zum
Brandschutz gibt es bei der örtlichen Feuerwehr.
Wenn es im Fernseher zu heiß wird
Fernsehen und Video haben
sich in unserem täglichen Leben fest etabliert. Bei
aller Begeisterung für Action und Komik sollte jedoch
nicht vergessen werden, dass selbst die ausgefeilteste
Technik einer stundenlangen Belastung nicht immer
standhalten kann. Ein überhitzter Fernsehapparat hat
schon so machen Wohnungsbrand mit oftmals schlimmen
Folgen ausgelöst. Damit der Nervenkitzel nur auf der
Mattscheibe und nicht in den eigenen vier Wänden
stattfindet, bittet die Feuerwehr um Berücksichtigung
folgender Ratschläge:
Fernsehgerät
vor Überhitzung schützen und dem Gerät öfter mal eine
Pause gönnen.
Stets für
eine gute Be- und Entlüftung des Gerätes sorgen,
besonders dann, wenn es in Möbel eingebaut ist.
Be- und
Entlüftungsöffnungen nicht durch Zierdecken,
Zeitschriften, Papier und dergleichen abdecken.
Eingeschalteten Apparat nie unbeaufsichtigt lassen. Bei
längerer Abwesenheit Netz- und Antennenstecker ziehen.
Bei
verdächtigen Symptomen wie ungewöhnlichen Bildstörungen
oder Brandgeruch den Fernseher sofort abschalten und den
Stecker ziehen.
Und wenn
es dennoch einmal brennt:
Gerät
abschalten und Netzstecker ziehen.
Rückwand des
Gerätes mit einer Wolldecke (keine Kunstfasern!)
abdecken, um den Brand zu ersticken.
Bei allen
Löschversuchen nur seitlich des Gerätes stehen, um sich
nicht der Gefahr einer Implosion der Bildröhre
auszusetzen.
In jedem
Fall die Feuerwehr (112) alarmieren.
Damit
Silvester nicht tragisch endet
An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr
„eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser
Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind
besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell
Brände entfachen. Die Feuerwehr Vellberg rät daher:
Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen
an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten.
Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in
geschlossenen Räumen verboten.
Nach dem
Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen.
Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert
wegwerfen. Niemals auf Menschen werfen.
Nicht
gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
Auf keinen
Fall Feuerwerkskörper selber herstellen und so
aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen.
Fenster während der Knallerei schließen.
Brennbare
Gegenstände am Haus, auf Balkonen usw. vor Silvester
entsorgen. Erhöhte Brandgefahr!