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Der Brandschutztip           

Achtung - Gefahren auf dem Eis

 Für den sicheren Ausflug empfielt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg:

  • Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst!
  • Machen Sie Ihren Kindern die Gefahren klar!
  • Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.
  • Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten.
  • Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!
  • Halten Sie ausgewiesene Zufahrten zu den Eislaufflächen frei! Falsch geparkte Autos behindern die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen!

 Verhalten im Unglücksfall

Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einem Unfall kommen, helfen nachfolgende Tipps weiter.

  • Werden Sie Zeuge eines Eisunfalls, so fordern Sie über Notruf 112 unverzüglich Hilfe an.
  • Geben Sie dabei ihren genauen Standort an. Orientieren Sie sich an markanten Orten, indem Sie am
  • gegenüberliegenden Ufer einen markanten Punkt über die Einbruchstelle hinweg anpeilen. So können Sie später angeben, wo die Person genau ins Eis eingebrochen ist.
  • Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  • Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.
  • Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
  • Gerettete in warme Decken oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
  • Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.
  • Lassen Sie anrückende Hilfskräfte von Zeugen einweisen, damit diese möglichst rasch zu ihrem Patienten gelangen und helfen können.

Vorsicht beim Umgang mit Leinöl zur Holzpflege 

       Landesbranddirektor Hermann Schröder: „Mit Leinöl getränkte Stofflappen sind tickende   Brandbomben“ 

„Mit Leinöl getränkte Lappen neigen zur Selbstentzündung und sind bei unsachgemäßem Umgang oft Ursache für Brände. Wer seine Hölzer in Haus und Garten mit Leinöl für den Sommer fit macht, sollte die verwendeten Pinsel gut reinigen und die zum Auftragen verwendeten Stofflappen sachgerecht aufbewahren oder entsorgen.“ Das sagte Landesbranddirektor Hermann Schröder am Dienstag, 17. April 2007, in Stuttgart. 

Mit den sommerlichen Temperaturen beginne auch die Garten- und Terrassenzeit. Viele Menschen würden ihre Gartenmöbel aus Hartholz oder die Holzterrasse auf Hochglanz bringen und mit einem geeigneten Leinöl als Witterungsschutz behandeln. Zum Auftragen und zum Nachbehandeln würden meist Textilstoffe verwendet, die dann mit dem Öl getränkt sind und von denen eine erhebliche Brandgefahr ausgehe. Leinöle würden Fettsäuren und ungesättigte chemische Verbindungen enthalten, die mit Sauerstoff unter Umständen exotherme Verbindungen eingehen. Die dabei entstehende Wärme staue sich in den zusammengeknüllten Stofflappen und könne diese letztlich entzünden. 

„Wer seine verschmutzte Lappen leichtsinnig in den Müll geworfen hat oder zusammengeknüllt mit dem Leinöl und den behandelten Hölzern bis zur Weiterarbeit am nächsten Tag lagert, holt sich eine tickende Brandbombe ins Haus.“ sagte Schröder. Die Warn- und Behandlungshinweise auf den Behältern sollten deshalb genauestens befolgt werden. 

„Wer mit Leinöl getränkte Lappen bis zum nächsten Arbeitsgang aufbewahren will, sollte diese in einem nichtbrennbaren, luftdicht verschließbaren Behälter lagern und den möglichst im Freien weitab von brennbaren Materialien und Gebäudeteilen abstellen. Nicht mehr benötigte Lappen sollten ausgebreitet an der Luft gut getrocknet und anschließend in luftdicht verschlossenen Behältern der Schadstoffsammlung zugeführt werden. Dann gibt es keine unliebsamen und gefährlichen Überraschungen“, betonte der Landesbranddirektor.Weitere Informationen zum Brandschutz gibt es bei der örtlichen Feuerwehr.

 

Wenn es im Fernseher zu heiß wird

Fernsehen und Video haben sich in unserem täglichen Leben fest etabliert. Bei aller Begeisterung für Action und Komik sollte jedoch nicht vergessen werden, dass selbst die ausgefeilteste Technik einer stundenlangen Belastung nicht immer standhalten kann. Ein überhitzter Fernsehapparat hat schon so machen Wohnungsbrand mit oftmals schlimmen Folgen ausgelöst. Damit der Nervenkitzel nur auf der Mattscheibe und nicht in den eigenen vier Wänden stattfindet, bittet die Feuerwehr um Berücksichtigung folgender Ratschläge:

Fernsehgerät vor Überhitzung schützen und dem Gerät öfter mal eine Pause gönnen.

Stets für eine gute Be- und Entlüftung des Gerätes sorgen, besonders dann, wenn es in Möbel eingebaut ist.

Be- und Entlüftungsöffnungen nicht durch Zierdecken, Zeitschriften, Papier und dergleichen abdecken.

Eingeschalteten Apparat nie unbeaufsichtigt lassen. Bei längerer Abwesenheit Netz- und Antennenstecker ziehen.

Bei verdächtigen Symptomen wie ungewöhnlichen Bildstörungen oder Brandgeruch den Fernseher sofort abschalten und den Stecker ziehen.

Und wenn es dennoch einmal brennt:

Gerät abschalten und Netzstecker ziehen.

Rückwand des Gerätes mit einer Wolldecke (keine Kunstfasern!) abdecken, um den Brand zu ersticken.

Bei allen Löschversuchen nur seitlich des Gerätes stehen, um sich nicht der Gefahr einer Implosion der Bildröhre auszusetzen.

In jedem Fall die Feuerwehr (112) alarmieren.

 

Damit Silvester nicht tragisch endet      


An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Die Feuerwehr Vellberg rät daher:
 

Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.

Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
 

Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Niemals auf Menschen werfen.
 

Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
 

Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen und so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
 

Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen. Fenster während der Knallerei schließen.
 

Brennbare Gegenstände am Haus, auf Balkonen usw. vor Silvester entsorgen. Erhöhte Brandgefahr!